BFSG: Ist meine Website ab 2025 verpflichtet, barrierefrei zu sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Dieser Ratgeber erklärt in Klartext, wer betroffen ist, welcher technische Maßstab gilt und wie du in Minuten herausfindest, wo deine Seite steht.
Was das BFSG regelt
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter Websites, Online-Shops und Apps – für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Der technische Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA, eingebettet in die europäische Norm EN 301 549. Das umfasst z. B. ausreichende Farbkontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Alternativtexte für Bilder und eine sinnvolle Struktur für Screenreader.
Wer ist verpflichtet?
Betroffen sind vor allem Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Kundenportale, Banking und ähnliche Angebote.
- B2C-Ausrichtung: Das Angebot richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Kleinstunternehmen-Ausnahme: ausgenommen, wer bei Dienstleistungen weniger als 10 Mitarbeitende UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz hat.
- Für die meisten Unternehmen ab rund 10 Mitarbeitenden gilt die Pflicht.
Was gilt als barrierefrei?
Maßgeblich ist WCAG 2.1 AA. Häufige Stolpersteine sind zu geringe Kontraste, fehlende Alternativtexte, nicht mit der Tastatur bedienbare Menüs, fehlende Formular-Beschriftungen und eine unklare Überschriften-Struktur.
Wichtig: Automatische Tests erkennen nur etwa 30–40 % der möglichen Verstöße. Sie sind ein schneller, objektiver Startpunkt – eine vollständige Konformität erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung.
Die Pflicht zur „Erklärung zur Barrierefreiheit“
Betroffene müssen zusätzlich eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ dauerhaft und selbst barrierefrei auf der Website bereitstellen (Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG). Details dazu im Ratgeber zur Erklärung zur Barrierefreiheit.
So prüfst du deine Website
Der schnellste Einstieg ist ein automatischer Scan: URL eingeben, in Sekunden einen Score und die wichtigsten Mängel nach Schwere sortiert erhalten – jeweils mit Klartext-Erklärung, warum der Punkt zählt und wie du ihn behebst.
Nutze den Betroffenheits-Check, um vorab zu klären, ob die Pflicht dich überhaupt trifft, und den Gratis-Scan, um den technischen Ist-Zustand zu sehen.
Häufige Fragen
- Ab wann gilt die BFSG-Pflicht?
- Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Betroffene Websites und Apps müssen seitdem den Anforderungen nach WCAG 2.1 AA (EN 301 549) entsprechen.
- Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
- Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen, die weniger als 10 Mitarbeitende UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz haben. Ab etwa 10 Mitarbeitenden gilt die Pflicht in der Regel.
- Reicht ein automatischer Scan für BFSG-Konformität?
- Nein. Automatische Tests decken nur rund 30–40 % der möglichen Verstöße ab. Sie sind ein schneller Startpunkt; eine vollständige Konformität erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar. Automatische Prüfungen erkennen nur einen Teil möglicher Verstöße (ca. 30–40 %); eine vollständige Bewertung erfordert zusätzlich eine manuelle und ggf. anwaltliche Prüfung.
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